Bau- und zivilrechtlich bindend: DIN 18008
Sukzessive haben die Bundesländer 2014 und 2015 die „DIN 18008 Glas im Bauwesen“ eingeführt. Die neue Glasbemessungsnorm ersetzt die Technischen Regeln TRLV, TRAV und TRPV. Das bisher übliche Glasbemessungskonzept wird damit vom Spannungs- und Durchbiegenachweis auf Teilsicherheitswerte umgestellt. „Dieses Nachweiskonzept ist hinsichtlich des Eurocodes zeitgemäß und wird dem spröden Werkstoff Glas wesentlich gerechter“, erläutert Sebastian Rücker, Geschäftsführer der glasfaktor Ingenieure GmbH.
Verpflichtung zur Nachweisführung
Mit der Einführung der Norm ist diese bau- und zivilrechtlich bindend. Bauausführende Betriebe werden stärker als bisher in die Pflicht genommen: Sie müssen gegenüber ihren Kunden bzw. dem zuständigen Prüfingenieur oder Bauamt Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise gemäß DIN 18008 erbringen. „Das ist vielen ausführenden Firmen noch immer nicht bewusst“, so Sebastian Rücker. „Wer die Nachweise nicht führt, läuft Gefahr, nicht ausreichend dimensionierte Verglasungen einzubauen. Das kann auch noch nach Jahren empfindliche finanzielle Konsequenzen haben.“
Ingenieurtechnisches Fachwissen erforderlich
Deshalb ist es wichtig, dass bei Planungen ein Fachmann für die Dimensionierung von Verglasungen so früh wie möglich einbezogen wird. Aufgrund der Komplexität der Bemessung von Verglasungen – nicht zuletzt durch die Einführung der DIN 18008 – ist eine verlässliche Dimensionierung von Glas ohne ingenieurtechnisches Fachwissen und ohne genaue Information zur Einbausituation der Scheiben nicht umzusetzen. „Die ausschließliche Nutzung einer Berechnungssoftware ist kein Garant für die richtige Glasdicke“, gibt Sebastian Rücker zu bedenken.