„Eigenschaften des Materials bestimmen auch immer dieQualitäten der Konstruktion.“
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Unser Leistungspektrum für ausführende Firmen

BERATUNG BEI ANGEBOTSABGABE

Im Zuge der Abgabe eines Angebotes für Glasfassaden beraten wir Sie gerne zu den statischen, anwendungstechnischen und baurechtlichen Fragen. Durch Vordimensionierungen und Einschätzungen der möglichen Wege zur Erlangung der bauaufsichtlich notwendigen Genehmigungen bzw. Nachweise versetzen wir Sie in die Lage, genauer zu kalkulieren und evtl. Risiken und versteckte Kosten (z.B. im Rahmen einer ZiE) besser einschätzen zu können. 
Wir erbringen für Sie folgende Leistungen:

  • Vordimensionierung von Glas- und Fassadenkonstruktionen unter Berücksichtigung der technischen und baubehördlichen Anforderungen­
  • statisch-konstruktive Anwendungsberatung, Unterstützung bei der Findung von Alternativangeboten
  • Beratung zu den möglichen Nachweisverfahren, deren Kosten und Terminketten (ist eine ZiE erforderlich oder gibt es Wege des Nachweises im Rahmen der gültigen technischen Baubestimmungen)   

Optimierung der Konstruktion

  • Entwicklung und Optimierung der Konstruktion
  • Dimensionierung von Glas- und Fassadenkonstruktionen unter Berücksichtigung der technischen, baubehördlichen und wirtschaftlichen Anforderungen­
  • Optimierung der Verglasungen unter Berücksichtigung produktionsspezifischer und wirtschaftlicher Randbedingungen
  • produktunabhängige technische Beratung zur Umsetzung der Anforderungen zum Wärme-, Sonnen-, Schall- und Personenschutz durch Verglasungen sowie zu bauphysikalischen Fragestellungen

ERSTELLUNG DER VERWENDBARKEITSNACHWEISE

  • Numerische Simulation statischer, dynamischer und bauphysikalischer Probleme mittels Finite Elemente Methode (FEM) für jegliche Fassadenbauteile und Tragkonstruktionen
  • Erstellung der prüffähigen statischen Nachweise für Verglasungen und Tragkonstruktion
  • Erstellung von Nachweisen zur Stoßsicherheit gem. Anforderungen der DIN 18008 Teil 4 sowie der TRAV Abs. 6.2 - 6.4
  • Erstellung von zerstörungsfreien Nachweisen zur Stoßsicherheit durch transient-dynamische Simulation des Pendelschlagversuches 

BETREUUNG DES BAUAUFSICHTLICHEN GENEHMIGUNGSVERFAHRENS

Auch wenn durch die Einführung der Glasbemessungsnorm DIN 18008 ein großer Teil der zur Anwendung kommenden Glaskonstruktionen im Rahmen eines "normalen" Baugenehmigungsverfahrens über die unteren Baubehörden genehmigt werden kann, ist für einen nicht unerheblichen Teil von Glaskonstruktionen eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich. 

Die Zustimmung im Einzelfall wird durch die Oberste Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Somit ergeben sich bundeslandspezifische, d.h zum Teil unterschiedliche Anforderungen an die Umsetzung und an das Nachweisverfahren der zustimmungspflichtigen Konstruktionen. Die Anforderungen werden von der zustimmenden Behörde im Einzelfall und projektbezogen festgelegt. Es existieren nur vereinzelt Regelungen oder Merkblätter zu den Anforderungen an Glaskonstruktionen im Zustimmungsverfahren.

Profitieren Sie aus unserem langjährigen Erfahrungsschatz mit der Betreuung von bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Planung und Abstimmung des Genehmigungs- und Nachweiskonzeptes
  • Beantragung der Zustimmung im Einzelfall
  • Erstellung und Aufbereitung der notwendigen Nachweisunterlagen
  • Einholung notwendiger Gutachten
  • Koordinierung, Durchführung oder Veranlassung von Bauteilprüfungen zum experimentellen Nachweis bestimmter Problemstellungen wie Tragfähigkeit, Resttragfähigkeit, Stoßsicherheit, Dauerhaftigkeit
  • Abstimmung und Koordinierung der Kommunikation zwischen allen Projektbeteiligten und den Behörden bis zur Erwirkung der Zustimmung im Einzelfall