„Eigenschaften des Materials bestimmen auch immer dieQualitäten der Konstruktion.“
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  • Evangelisches Landeskirchenamt
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  • Pfaffensteinstraße

Unser Leistungsspektrum für Planer und Architekten

GLASBERATUNG

Bei der Planung von Glaskonstruktionen, ob als Pfosten-Riegelfassaden, punktgehaltene seilhinterspannte Glasfassaden, Glasdächer oder als statisch tragende Ganzglaskonstruktionen ist eine professionelle und unabhängige glasspezifische Anwendungsberatung der Garant für eine gute Planung. Wir beraten Sie gerne und erbringen Leistungen zu folgenden Schwerpunkten:

  • Dimensionierung von Glas- und Fassadenkonstruktionen unter Berücksichtigung der technischen und baubehördlichen Anforderungen­
  • Optimierung der Verglasungen unter Berücksichtigung produktionsspezifischer und wirtschaftlicher Randbedingungen
  • produktunabhängige technische Beratung zur Umsetzung der Anforderungen zum Wärme-, Sonnen-, Schall- und Personenschutz durch Verglasungen sowie zu bauphysikalischen Fragestellungen

 

TRAGWERKSPLANUNG

Als spezialisierte Fachingenieure übernehmen wir für Sie gerne die Tragwerksplanung für Glas-, Fassaden- und Sonderkonstruktionen. Unser Ziel ist die Umsetzung Ihrer gestalterischen Ideen und Anforderungen an die Konstruktion in eine genehmigungsfähige, statisch ausgereifte, wirtschaftlich optimierte und baubare Fassadenkonstruktion. Wir übernehmen für Sie:

Entwicklung, Dimensionierung und Optimierung der Konstruktion:  

  • Tragwerkskonzept / Variantendiskussion
  • Dimensionierung der Konstruktion
  • Entwicklung und Dimensionierung der konstruktiven Details
  • Optimierung der Verglasungen aus statischer Sicht unter Berücksichtigung der gewünschten bauphysikalischen Konfigurationen und der produktionstechnischen Möglichkeiten 
  • Numerische Simulation statischer, dynamischer und bauphysikalischer Probleme mittels Finite Elemente Methode (FEM)

Erstellung der Nachweisunterlagen:

  • Erstellung der prüffähigen statischen Nachweisunterlagen für das bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren
  • Koordinierung, Durchführung oder Veranlassung von Bauteilprüfungen zum experimentellen Nachweis bestimmter Problemstellungen wie Tragfähigkeit, Resttragfähigkeit, Stoßsicherheit, Dauerhaftigkeit

Erstellung von Planungsunterlagen für Glaskonstruktionen:

  • Erstellung von Planunterlagen im Zuge der Tragwerks- und Detailplanung
  • Erstellung von Planunterlagen zur Verwendung im Genehmigungsverfahren
  • Erstellung von Werkplanungen

 

BAUFAUFSICHTLICHES GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Im Bereich des Glas- und Fassadenbaus klafft nach wie vor eine Lücke zwischen dem "Stand der Technik" und dem "Stand der Normung" bzw. den "eingeführten technischen Baubestimmungen".

Auch wenn durch die Einführung der Glasbemessungsnorm DIN 18008 ein großer Teil der zur Anwendung kommenden Glaskonstruktionen im Rahmen eines "normalen" Baugenehmigungsverfahrens über die unteren Baubehörden genehmigt werden kann, ist für einen nicht unerheblichen Teil von Glaskonstruktionen eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich. 

Die Zustimmung im Einzelfall wird durch die Oberste Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Somit ergeben sich bundeslandspezifische, d.h zum Teil unterschiedliche Anforderungen an die Umsetzung und an das Nachweisverfahren der zustimmungspflichtigen Konstruktionen. Die Anforderungen werden von der zustimmenden Behörde im Einzelfall und projektbezogen festgelegt. Es existieren nur vereinzelt Regelungen oder Merkblätter zu den Anforderungen an Glaskonstruktionen im Zustimmungsverfahren.

Profitieren Sie aus unserem langjährigen Erfahrungsschatz mit der Betreuung von bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Planung und Abstimmung des Genehmigungs- und Nachweiskonzeptes
  • Beantragung der Zustimmung im Einzelfall
  • Erstellung notwendiger Nachweisunterlagen
  • Einholung notwendiger Gutachten
  • Koordinierung und Durchführung von Bauteilprüfungen
  • Abstimmung und Koordinierung der Komunikation zwischen allen Projektbeteiligten und den Behörden bis zur Erwirkung der Zustimmung im Einzelfall

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bereits in der ersten Planungsphase. Dadurch erlangen Sie Planungssicherheit zu den Fragen der bauaufsichtlichen Genehmigung der geplanten Glas- und Fassadenkonstruktionen. Bei komplizierteren Glaskonstruktionen besteht die Möglichkeit, das Genehmigungsverfahren vor oder parallel zur Erstellung der Ausschreibung durchzuführen. Damit erreichen Sie zusätzliche Terminsicherheit und auf Grund der Ausschreibung einer genehmigungstechnisch komplett abgeklärten Konstruktion auch eine höhere Preissicherheit.